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AGB/ Teilnahmevoraussetzungen
- Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses an die Teilnehmer gegeben werden, übernimmt der Ausrichter keine Gewähr.
- Der Ausrichter haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Ausrichters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht vom vorherigen Satz erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Ausrichters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Ausrichter nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Ausrichter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Der Ausrichter haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Ausrichter haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Ausrichters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Für die entsprechende körperliche Fitness und Gesundheit den SighteeingRun bestehen zu können, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des gesundheitlichen oder sportlichen Zustandes der Teilnehmer durch den Veranstalter findet weder vor noch während des Laufes statt. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, sich vor dem Lauf von einem Arzt untersuchen und beraten zu lassen.
- Es wird in einem für die gebuchte Strecke und die hierfür veranschlagte Laufzeit entsprechenden Lauf-Tempo gelaufen. Kann ein Teilnehmer das Tempo nicht laufen und muss er den Lauf abbrechen oder verliert den Anschluss zu den übrigen Läufern der Gruppe, so ist er dennoch zur versprochenen Leistung verpflichtet. Eine Erstattung geleisteter Beträge findet dann nicht statt. Wir empfehlen, vor dem Lauf weder eine umfangreiche Mahlzeit noch Alkohol usw. zu sich zu nehmen. Die Straßenverkehrsordnung ist während des Laufs strikt einzuhalten. Ein faires, ehrliches und rücksichtsvolles, den Gegebenheiten angepasstes Verhalten in der Öffentlichkeit wird von allen Teilnehmern jederzeit erwartet.
- Den Anweisungen des Lauf- Guides des Ausrichters ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder ein Verstoß gegen die Anweisungen des Lauf-Guides führt nach einmaliger Abmahnung zum Ausschluss des Teilnehmers. Bei einem groben Verstoß, insbesondere einem Verstoß, welcher andere Teilnehmer oder Verkehrsteilnehmer in Gefahr für die Gesundheit oder ihr Leben bringt, kann der Ausschluss von der Teilnahme auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
- Ein vom Teilnehmer zu vertretender Ausschluss von der Teilnahme lässt die Leistungspflicht des Teilnehmers unberührt.
- Die Leistung des Teilnehmers ist mit Vertragsschluss in bar fällig. Eine entsprechende Quittung/ Rechnung erhalten die Teilnehmer vom Ausrichter.
- Ein Vertrag kommt erst nach Buchungsbestätigung durch den Ausrichter zustande.
- Bei Nichtleistung des fälligen Betrages ist der Ausrichter berechtigt, den Teilnehmer vom Lauf auszuschließen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor dem SightseeingRun auf Verlangen des Ausrichters die Kenntnisnahme vorstehender Vertragsbedingungen mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
CompleteSports, vertreten durch Winfried Arnold (Ausrichter), ist immer bestrebt, allen Teilnehmern die optimalen Rahmenbedingungen für den SightseeingRun zu gewährleisten.